Der klinische Wert und die wissenschaftliche Anerkennung der Klinischen Hypnose in der Behandlung unterschiedlicher Krankheitsbilder im Gesamtrahmen klinischer Anwendungen drückt sich aus in der kritischen Einschätzung des wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie, der für den gesamten Rahmen der Psychotherapieanwendung approbierter ärztlicher oder psychologischer Behandler in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich ist.
(Heilpraktiker oder sog. Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen weder den strengen Vorschriften der Ausbildung noch der kontrollierten Anwendungen bzw. den damit vorgeschriebenen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, Prüfungsvorschriften oder Curricula). Sie haben eigene Kriterien für die Ausbildung und eigene Prüfungsvorschriften und bedürfen einer staatlich vorgeschriebenen Prüfung als Heilpraktiker und müssen sich nach bestandenen Prüfungen einem Prüfungsgespräch beim zuständigen Amtsarzt unterziehen. der darüber entscheidet, ob eine Niederlassung als Heilpraktiker nach den Vorschriften des Heilpraktikergesetzes zugestimmt werden kann. Der Unterschied zwischen Ärzten, Psychologen und Heilpraktikern besteht darin, dass Ärzte Medizin und Psychologen Psychologie nach bestandenem Abitur studieren und danach eine in der Regel folgende Psychotherapieausbildung über einen Zeitraum weiterer 5 Jahre absolvieren müssen, um eine Approbation zu erhalten. Daran wird sich wohl auch in der jetzigen Ausbildung als Bachiior und Master nicht viel verändern, obwohl noch darüber gestritten wird. Allerdings gibt es auch in der EG Bestrebungen, die Ausbildungen zu verkürzen. Ob es dann auch in Deutschland die sog. “Barfußtherapeuten” geben wird, die dann nach den Bestrebungen der Krankenkassen geringere Honorare für ihre Leistungen erhalten werden. Heilpraktiker erhalten in einer etwa 3 Jahr laufenden Ausbildung an einer zugelassenen Heilpraktiker-Bildungseinrichtung ohne Hochschulreife ihre Ausbildung und bekommen dafür keine Approbation.
Die Approbationsordnung unterwirft alle Approbierten den staatlichen Gesetzen, Regelungen, Verantwortungen für die Arbeit mit Patienten und drückt die Verantwortung des Staates für seine Patienten aus. Die Patienten werden damit unter den Schutz des Staates gestellt..
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der mündige Patient fähig und eigenverantwortlich dazu in der Lage ist, sich den für sich zuständigen Therapeuten selbst auszusuchen. Abzugrenzen sind davon Ärzte mit der Zusatzausbildung für Homöopathie und Naturheilkunde, die hinsichtlich ihrer Verantwortung ebenfalls den Vorschriften der staatlichen Gesetze unterliegen. Das Gleiche trifft für Zahnärzte zu, die am Behandlungsstuhl mit Hypnose arbeiten. Darüber hinaus gibt es internationale berufsständische Vorschriften, die allerdings nicht so streng zu fassen sind wie die die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze.
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